Sozialrecht
Das Sozialrecht erfordert auf Grund der sich im Zusammenhang mit politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen nahezu ständig ändernden gesetzlichen Regelungen und der Unübersichtlichkeit den spezialisierten Rechtsanwalt.
Das Sozialrecht betrifft Sie
in Fällen von Arbeitslosigkeit (sog. Arbeitslosengeld I und II), Krankheit, Pflegebedürftigkeit bzw. hinsichtlich der entsprechenden Versicherungspflicht,
in Sachen Rente, Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
wie auch als Schwerbehinderte, Opfer von Gewalttaten, oder Wehrdienstbeschädigte (soziales Entschädigungsrecht).
Aber auch bei Fragen zu Kinder- und Erziehungsgeld, BAföG und zur Förderung Ihrer Kinder (Kinder- und Jugendhilfe) sollten Sie die qualifizierte Hilfe des Spezialisten im Sozialrecht in Anspruch nehmen.